Bodensee Kart Cup Rahmenausschreibung

1.Teilnehmer,Klasseneinteilung  

1.1 Teilnehmen können alle Personen ab 8 Jahren

1.2 Klasseneinteilung  

 

Jugend:  

Klasse I a. Jahrgang 2007 / 2008 / 2009

Klasse I b. Jahrgang 2010 / 2011   

Klasse I c. Jahrgang 2012 / 2013  

Klasse I d. Jahrgang 2014 / 2015   

Klasse I e. Jahrgang 2016 / 2017  

 

Erwachsene:  

Klasse II    Damen über 18 Jahren   

Klasse III  Herren über 18 Jahren bis 85 Kg   

Klasse IV  Herren über 18 Jahren über 85,1 Kg 

Klasse V   Herren ab dem vollendeten 50. Lebensjahr 

 

Die Klassen werden nicht zusammengelegt. 

 

2. Nennungen, Nenngeld, Nennungsschluß

 

2.1 Nennung   

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das Nennungsformular (am Start erhältlich) sorgfältig auszufüllen. Zur Nennung muss der Fahrerpersönlich anwesend sein. Von  allen Teilnehmern unter 18 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung des  oder der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Dies entfällt für Inhaber eines gültigen  Jugendausweises des ADAC oder einer anderen Organisation (DMV, AvD). 

Durch die Abgabe der Nennung mit unterschriebenem Nennungsformular erkennen die Erziehungsberechtigten und die Teilnehmer diese Durchführungsbestimmungen sowie die zur Durchführung der Veranstaltung erlassenen  Ergänzungsbestimmungen, insbesondere die Haftungsausschluss- Bestimmungen, an.

Die Teilnehmer der Klasse 3 & 4 sind bei der Nennung zu wiegen, inkl. Ihrer Ausrüstung. 

 

2.2 Nenngeld   

Das Nenngeld ist mit Abgabe der Nennung zu entrichten und beinhaltet einen  Probelauf und zwei Wertungsläufe. 

 

Nenngeld für Jugendliche bis 18 Jahren € 10,-   
Nenngeld für Erwachsene über 18 Jahren € 12,- 

 

2.3 Zeitlicher Ablauf  

09:00 Uhr                 Eröffnung der Nennung 

09:30 - 10:00 Uhr     Streckenbegehung 

10:00 Uhr                 Start der Veranstaltung 

12:30 bis 13:00 Uhr  Mittagspause - Streckenbegehung

13:00 Uhr                 Fortführung der Veranstaltung

15:00 Uhr                 Nennschluss 

Siegerehrung ca. 15min nach dem Ende des letzten Fahrers 

 

3. Grundlage der Veranstaltung

 

Diese Ausschreibung basiert auf der Rahmenausschreibung der dmsj.

Die Veranstaltung ist nach den Bestimmungen der Rahmenausschreibung unter den Auflagen der zuständigen Erlaubnisbehörde ausgerichtet, denen sich die Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen.

Die Teilnehmer sind zu sportlichem Verhalten verpflichtet.

Sie haben alles zu unterlassen, was der Ehrlichkeit der Wettbewerbe oder den Interessen des Automobilsports zu Schaden geeignet ist und sich gemäß den Rechtsgrundlagen dieser Veranstaltung zu verhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheits-gründen oder von den Behördenangeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen.

Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsverzicht vereinbart ist.

 

4. Fahrerausrüstung 

 

Jeder Teilnehmer hat zweckentsprechende Kleidung zu tragen. Festes Schuhwerk, feste geschlossene Handschuhe, den ganzen Körperbedeckende Kleidung und Vollvisierhelme sind vorgeschrieben.

 

5. Fahrzeuge  

 

Der Veranstalter stellt die Fahrzeuge zur Verfügung. Die Teilnehmer haben nicht das Recht zur freien Kartwahl!

 

6. Ort und Aufbau des Parcours

 

6.1 Ort

Die Kart-Slalom-Veranstaltungen werden auf einem Gelände mit einer festen ununterbrochenen Fläche aus Asphalt oder Beton ausgetragen.

Auf dem Veranstaltungsgeländesind die vorgesehenen Parcoursaufgaben, gemäß dem Streckenplan der am Veranstaltungsort ausgehängt wird, aufgebaut. 

Zu festen Hindernissen & Zuschauern sollte ein Mindestabstand von 3 Metern eingehalten werten

 

6.2 Aufbau

Der Schwerpunkt bei Aufbau der Strecke soll auf Geschicklichkeit und Reaktionsfähigkeit der Teilnehmer gelegt werden.

Die Streckenführung muss für den Teilnehmer klar erkennbar sein und ist u.U. mit zusätzlichen Kennzeichnungen zu versehen. Es ist grundsätzlich ein Rundkurs aufzubauen.

Für den Parcours finden nur Pylonen Verwendung, die 50 cm + - 3 cm hoch sind.

 

Parcours - Bestimmungen   

a) Der Start/Ziel Bereich ist durch eine geschlossene Linie und Pylonen zu markieren.   

b) Die Parcourlänge sollte 400 m nicht überschreiten.

c) Die Breite eines Tores, bemessen an der Innenkante des Fußes der Pylonen sollte zwischen 1,65 m und 2 m, Spurgassen mindestens 1,50 m höchstens 2,50 m sein.

d) Die Spurgasse muss in sich einen geraden Verlauf haben. Die Pylonen sind beidseitig ohne Abstand aufzustellen. Es müssen mindestens 3 Pylonen hintereinander sein.

e) Sind zwischen den Pylonen Zwischenräume, so ist es als Gasse zu Werten. Die Gasse muss in sich keinen geraden Verlauf haben.

f) Die Pylonen müssen um ihre Stellfläche deutlich markiert sein. 

g) Nach Beginn der Veranstaltung darf am Parcours nichts mehr verändert werden.

h) Der Streckenplan muss, wie er aufgebaut ist, am Veranstaltungsort ausgehängt werden.

i) Die Abstände zwischen den einzelnen Aufgaben dürfen 4 m nicht unter- und 10m nicht überschreiten.

 

7. Durchführung der Veranstaltung

 

Die Teilnehmer werden zum Start in der Reihe der Startnummern durch den Streckensprecher aufgerufen.  

Nur der jeweilige Teilnehmer und der Betreuer der Jugendlichen, dürfen den Startraum betreten.   

  • Die Bekleidung der Teilnehmer ist vor dem Start zu überprüfen, bei unvollständiger oder nicht der Rahmenausschreibung entsprechender Kleidung, werden Sie nicht zum Start zugelassen.
  • Der Start erfolgt einzeln, mit laufendem Motor, von der Vorstartlinie aus. 
  • Jeder Teilnehmer hat den Parcours einmal zur Einführung und zweimal in Wertung zu befahren. Die Einführungsrunde beginnt an der Vorstartlinie und endet an der Vorstartlinie. Die Fahrspur, die der Teilnehmer einzuhalten hat, ist durch Pylonen gekennzeichnet. Die Pylonen sind so aufzustellen, dass die einzuschlagende Richtung gut erkennbar ist. Der Teilnehmer hat die Start- und Ziellinie fliegend zu durchfahren.
  • Geeignete Sachrichter sind vom Veranstalter in ausreichender Zahl eizusetzen (nicht unter 16 Jahren). Fehlerpunkte sind der Auswertung sofort zu übermitteln.
  • Nur bei Ausfall der Zeitnahme, technischer Defekt oder bei Behinderung des Teilnehmers im Wertungslauf ist ein sofortiger Nachstart zu gewähren. Die Entscheidung liegt beim Turnierleiter. DerTrainigslauf kann nicht wiederholt werden. Mehrfachstarts die zur Wertung zählen, sind nicht möglich.
  • Fremde Hilfe ist nur erlaubt, wenn der Fahrer dies mit Handzeichen anfordert. Nur die Sportwarte/Sachrichter dürfen dann Hilfe leisten.

Das Schiedsgericht ist das oberste Organ der Veranstaltung. Es besteht aus 3 Personen, von denen 2 nicht dem veranstaltenden Club angehören dürfen.

 

Der Slalomleiter kann nicht Mitglied des Schiedsgerichts sein.

 

Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich und endgültig. Eine Berufung ist nicht möglich.

 

Es wird empfohlen, die Personen des Schiedsgerichts besonders zu kennzeichnen. 

 

8. Wertung und Strafzeiten 

 

8.1 Wertung

  • Gewertet wird klassenweise nach Fahrzeitsummen (= Fahrtzeit + Strafzeit).
  • Klassensieger ist der Teilnehmer mit der geringsten Fahrzeitsumme, bestehend aus beiden Wertungsläufen.
  • Bei Zeitsummengleichheit beider Läufe entscheidet der einzelne bessere Wertungslauf.
  • Bei 6 oder mehr Läufen wird einer als Streichergebniss gewertet (der schlechteste).

8.2 Strafzeiten

  • Umwerfen oder Verschieben einer Pylone 
    2 Strafsekunden
  • Auslassen oder falsches Befahren einer Aufgabe 
    10 Strafsekunden
  • Überfahren der Haltelinie mit einem Teil des Karts  
    2 Strafsekunden
  • Bewegen / Abbremsen des Karts mit den Händen und / oder Füßen
    10 Strafsekunden
  • Kreisel nicht oder nicht vollständig befahren
    10 Strafsekunden
  • Entfernen von Pylonen aus Kart während dieses in bewegung ist
    2 Strafsekunden

Pro Aufgabe (Ausnahme Kreisel) wird eine maximale Zeitstrafe von 10 Strafsekunden verhängt, egal wie viele Pylonen umgeworfen oder verschoben werden.

 

Die Pylonen müssen um ihre gesamte Stellfläche deutlich markiert sein. Eine Pylone gilt als verschoben, wenn die Markierung ganz verlassen ist. Hierbei ist die Innenkante der Markierung maßgebend.

 

In der geraden Spurgasse ist pro Seite nur ein Fehler anzurechnen, auch wenn mehrere Pylonen gefallen oder verschoben wurden.

 

In der gebogenen Spurgasse wird jede gefallene bzw. verschobene Pylone als Fehler angerechnet.

 

Wird der - Schweizer Slalom – von der falschen Seite angefahren, so gilt dieser als ausgelassene Aufgabe.

 

Als Fehler werden nur Pylonen gewertet, die durch direkte Fahrzeugeinwirkung verschoben oder geworfen wurden. Sobald eine Pylone mit dem Kart verbunden ist, zählt diese zum Fahrzeug.

 

Eine Aufgabe gilt als ausgelassen, wenn der Fahrer daran vorbeifährt, ohne eine Pylone zu verschieben oder zu werfen. Ansonsten werden die Fehler gewertet. Das Auslassen (ganz oder teilweise) einer Aufgabe kann mit Wertungsausschluss bestraft werden. Das Nachholen oder Korrigieren einer Aufgabe ist nur bis zum Beginn der nächsten Aufgabe möglich.

 

Pro Aufgabe wird eine maximale Zeitstrafe von 10 Strafsekunden verhängt, egal wie viele Pylonen umgeworfen oder verschoben werden.

 

Verlässt ein Teilnehmer erkennbar den Kurs, oder bricht er einen Wertungslauf ab, werden beide Wertungsläufe mit 0 Punkten gewertet. Dies gilt auch, wenn er trotz Nennung zu einem oder beiden Wertungsläufen nicht antritt. Er muss aber in o.g. Fällen als Plazierter mit 0 Punkten in die Ergebnisliste aufgenommen werden. Das verlassen oder abbrechen des Kurses ist dann zu sehen, wenn der Teilnehmer mehrere aufeinanderfolgende Wertungsstücke nicht korrekt durchfährt. 

 

Die Karts werden nicht mehr zurückgeschoben. Der Fahrer kann fremde Hilfe anfordern, muss dies aber eindeutig durch Handzeichen kenntlich machen. Er bekommt für jede entfernte Pylone Strafsekunden.

 

9. Punktezuteilung   

 

Die Punktezuteilung aus den einzelnen Veranstaltungen erfolgt nach folgender Formel.  

(Starter in der Klasse - Platzierung in der Klasse) + 0,5   
--------------------------------------------------------- x 10  

Starter in der Klasse  

 

10. Preise

 

Es werden für die Plätze 1 – 3 Pokale ausgegeben. Weitere Preise sind jedem  Veranstalter freigestellt.

 

11. Versicherung

 

Der Veranstalter schließt eine Versicherung gemäß dem Rahmenabkommen ab.

11.1 Veranstalter - Haftpflichtversicherung   

11.2 Teilnehmer - Haftpflichtversicherung   

11.3 Teilnehmer - Unfallversicherung   

 

12. Haftungsverzicht 

 

Durch Abgabe der Nennung verzichtet der Teilnehmer auf alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriff gegen

 

- den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte oder Helfer

- die Fahrer, Halter und Fahrzeugeigentümer, die an der Veranstaltung teilnehmen und deren Helfer sowie gegen eigene Helfer

- Behörden und irgendwelche anderen Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Schäden durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.

Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an der Veranstaltung allen beteiligten gegenüber wirksam.

 

13. Sicherheitseinrichtung

 

Der Veranstalter wird durch geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Sicherung der Strecke und der Zuschauerplätze sorgen.

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Dauer der Veranstaltung ein ausgebildeter Sanitäter mit Verbindung zur Rettungsleitstelle anwesend ist. Der Sanitäter muss als solcher gekennzeichnet sein. Es wird empfohlen, ein Krankentransportfahrzeug mit ausgebildeter Besatzung für die gesamte Dauer der Veranstaltung vor Ort bereitzustellen. Für die Sicherheitseinrichtung ist der Veranstalter verantwortlich.

 

14. Einsprüche

 

Einsprüche sind nur beim Veranstaltungsleiter einzureichen.

Nur Teilnehmer haben Einspruchsrecht. Einsprüche gegen Fehler des Veranstalters bzw. dessenBeauftragten sind unmittelbar nach Zieldurchfahrt, gegen die rechnerische Wertung spätestens 15 Minuten nach bekannt werden der Ergebnisse einzulegen.

 

Einsprüche, die eine Benachteiligung des Einspruchsführers nicht erkennen lassen, sich auf Entscheidungen von Rennleiter oder auf die von der Zeitnahme festgestellten Zeiten beziehen und nicht fristgerecht eingereichte Einsprüche sowie Sammeleinsprüche, sind unzulässig. Videoaufzeichnungen sind als Beweismittel nicht zugelassen.

 

Einsprüche sind schriftlich an den Veranstaltungsleiter einzureichen.

Ein technischer Defekt am Fahrzeug ist vom Fahrer sofort, auf jeden Fall vor der Zieldurchfahrt, zu beanstanden, in dem er unverzüglich anhält und durch Handzeichen auf diesen Defekt aufmerksam macht. Nach Behebung des Mangels muss der Fahrer sofort wieder an den Start gehen. Kann durch die Rennleiter oder den Veranstalter kein Mangel festgestellt werden, ist eine Wiederholung dieses Laufes unzulässig.

Einsprüche sind vom Rennleiter nach Anhörung der Beteiligten unverzüglich und endgültig zu entscheiden.

Sollte eine Abschaltung des Kartmotors durch den Sicherheitsbeauftragten erfolgen, entscheidet der Rennleiter, ob der jeweilige Teilnehmer erneut starten darf.

 

15. Allgemeines

 

Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Veranstaltungsleiter. Bei allen Kart-Slalom-Veranstaltungen muss eine geeignete Zeitmessanlage zum Einsatz gebracht werden. Die Auslegung der Ausschreibung obliegt dem Veranstalter.  

Allen Teilnehmern ist der Genuss von Alkohol während der gesamten 

Veranstaltung untersagt.

 

Halteraum / Zielgasse wie folgt definiert:   

Vor der Haltelinie ist eine Zielgasse aufgebaut. Breite = 2,50 m, Länge = min. 8 m max. 10 m.

Die seitlichen Begrenzungslinien sind durch Pylonen markiert.

Der Pylonenabstand beträgt 50 cm.

Folgende Wertungsstrafen sind hier festgelegt:   
Umwerfen oder verschieben einer Pylone in der Zielgasse während der Fahrt: 2 Strafsekunden   

Überfahren der Haltelinie mit einem Teil des Karts: 2 Strafsekunden 

 

Die Einrichtung eines Halteraumes ist nicht zwingendvorgeschrieben, da es je nach Platzverhältnissen nicht möglich ist. Wenn jedoch ein Halteraum eingerichtet wird ist er zwingen nach den zuvor genannten Vorgaben einzurichten. 

 

 

Halteraum / Zielgasse:

 

Beschreibung:  

Vor der Haltelinie ist eine Zielgasse aufgebaut.

Die Haltelinie ist nicht Bestandteil der Aufgabe.

Breite = 2,50 m  

Länge = min. 8 m max. 10 m 

Pylonenabstand = 50 cm

 

Wertung: 

Pylone Seitenlinie = 2 Sek.

Haltelinie = 2 Sek.

 

Die Ziellichtschranke ist direkt vor den ersten Pylonen der Zielgasse aufzubauen. Die Pylonen der Zielgasse werden einzeln gewertet. 

Die Aufgabe ist mit Stillstand des Karts beendet. Das Verlassen der Zielgasse erfolgt erst nach 

Aufforderung durch den Sachrichter.

 

Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Pokale oder evtl. Sachpreise werden nicht nachgesendet.

Den Anordnungen des Veranstalters und den von ihm eingesetzten Sportwarte ist Folge zu leisten.

 

Ausschreibung Stand : 2025

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